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Zuwendungsrecht


Bürgerschaftlich Engagierte unbürokratisch fördern

 

Je mehr freie und gemeinnützige Träger in vielen Lebensbereichen an Bedeutung gewinnen, um so mehr wird es eine politische Aufgabe sein, die Instrumente der Förderung und die Rahmenbedingungen für die Ehrenamtlichen optimal zu gestalten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Förderung den Besonderheiten der Aufgaben, der Organisation und der Finanzierung angepasst ist.

 

Etliche Zuwendungsempfänger, die Geld aus den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt, Soziales u.a. bekommen, haben konkret bei der Zuwendung und Abrechnung mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) zu tun. Schon zum zweiten Mal hat das BBE deshalb gemeinsam mit dem BVA eine Informationsveranstaltung zum Thema „Zuwendungsrecht für Empfänger staatlicher Zuwendungen“ veranstaltet.

 

Wir möchten Ihre Kritik und Ihre problematischen eigenen Erfahrungen als Zuwendungsnehmer in kurzen Beschreibungen sammeln. Diese wollen wir nutzen, um den Beratungsbedarf und Informationszugang zu häufig gestellten Fragen verbessern zu helfen . Vor allem aber möchten wir eine Liste von Problemstellungen erarbeiten, die es künftig reformpolitisch über Änderungen im Zuwendungsrecht zu beheben gilt.



Bitte nutzen Sie für Ihre Hinweise und Erfahrungsberichte den angegebenen Link:

Entbürokratisierung – Änderungsbedarfe im Zuwendungsrecht



Bitte stellen Sie uns neben Ihrer (obligatorischen) Organisationsadresse Ihre Projekt-Daten nur so weit zur Verfügung, wie Sie mit einer Fachveröffentlichung einverstanden sind und es für den Kontext für notwendig erachten.


Wir möchten an dieser Stelle gleichzeitig um Verständnis bitten, dass wir Ihre Informationen nur in unseren Erfahrungs-Pool aufnehmen können, eine Klärung oder Vermittlung zu Ihrem konkreten Anliegen kann durch uns nicht geleistet werden.



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