Stellungnahme des Sprecherrates zum Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
»Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen« - BT-Drs 15/3439 - 
Freiwillig engagierte Menschen genießen einen unzureichenden Versicherungs-schutz. Dies gilt sowohl für die Unfall- als auch für die Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grunde begrüßt der Sprecherrat des Bundesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement den vorliegenden Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter ausdrücklich. Er würdigt die Ausweitung der gesetzlichen Unfallversicherung als einen wichtigen Schritt, mit dem nicht nur der Versicherungsschutz für Engagierte verbessert wird, sondern auch auf Bundesebene die Leistungen und die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements Anerkennung und Wertschätzung finden.
Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement hat sich im Dialog mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bereits im Jahr 2003 für eine entsprechende Ausweitung der gesetzlichen Unfallversicherung ausgesprochen. In diesem Beratungsprozess wurde auch darauf hingewiesen, dass es für einen umfassenden Versicherungsschutz bürgerschaftlich Engagierter jedoch weiterer Schritte zur Schließung von Versicherungslücken bedarf, bei denen insbesondere die Bundesländer Verantwortung übernehmen sollten.
Im Zusammenspiel unterschiedlicher öffentlicher und privater Versicherungs-angebote hat die gesetzliche Unfallversicherung spezifische Aufgaben und Zuständigkeiten. Dabei ist die gesetzliche Unfallversicherung zunächst eine kausal ausgerichtete Arbeitnehmerversicherung, in die im Verlaufe der historischen Entwicklung weitere Personenkreise in den Versicherungsschutz einbezogen worden sind. Im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements betraf dies insbesondere Personen, die für verbindliche öffentlich-rechtliche Institutionen oder sonst im Interesse der Allgemeinheit tätig werden und im Sinne einer übergeordneten Kollektivverantwortung unter Versicherungsschutz stehen. Vor dem Hintergrund dieser Ausrichtung der gesetzlichen Unfallversicherung und ihrer gewachsenen Zuständigkeit geht der Sprecherrat von der grundsätzlichen Position aus, dass die gesetzliche Unfallversicherung keine »Volksversicherung« darstellt und eine Ausweitung des Versicherungsschutzes auf weitere Personengruppen entsprechend der Grundanlage dieser Versicherung legitimiert werden muss. Die im Gesetzesentwurf aufgeführten Gruppen von Engagierten haben diese Legitimation.
weiter 
Als pdf zum download:

Stellungnahme des Sprecherrates zum Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen »Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen«
|
|

|