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Pressemitteilung der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V.


Freiwilligendiensten statt Pflichtdiensten gehört die Zukunft!

Friedensdienste kommentieren Bericht »Impulse für die Zivilgesellschaft«

 

(Bonn, 21.01.2004) Die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) und Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. (ASF) begrüßen, dass die Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft“ in ihrem am 15. Januar 2004 veröffentlichten Bericht den Ausbau von Freiwilligendiensten als dringende Aufgabe benennt. Die Kommission gibt wichtige Anregungen für die Weiterentwicklung der Freiwilligendienste. Ihr Bericht liefert damit eine gute Grundlage für die weitere Diskussion, wenngleich einige Punkte nicht akzeptabel sind und die Frage der Finanzen weitgehend ausgespart bleibt.

In erfreulicher Klarheit benennt die Kommission den großen gesellschaftlichen Wert und den individuellen Nutzen von Freiwilligendiensten auch im Sinne eines „lebenslangen Lernens“. Problematisch ist, dass diese Vorzüge undifferenziert auf den Zivildienst übertragen werden und dieser vielfach mit dem Freiwilligendienst gleichgesetzt wird. Damit wird in dem Bericht ausgeblendet, dass der Zivildienst ein staatlich gesteuerter und kontrollierter Pflichtdienst ist, auch wenn er einen gesellschaftlichen Bedarf abdeckt und individuelle Entwicklungen fördert. Demgegenüber basiert der Freiwilligendienst auf einer Selbstverpflichtung und wird von nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt und verantwortet.

Die konsequente Weiterführung der Idee freiwilligen Engagements kann nach Ansicht von AGDF und ASF nicht in einer Transformation des Zivildienstes liegen, sondern nur im Ausbau der Freiwilligendienste, denn ein staatlicher Pflichtdienst wird nicht die Anerkennung finden, die die Kommission einfordert. Inakzeptabel ist in diesem Zusammenhang, dass Zivil- und Katastrophenschutz als Freiwilligendienste etabliert werden sollen.

Der Bericht enthält viele wichtige Anregungen für die weitere Diskussion über den Ausbau der Freiwilligendienste. Insbesondere unterstützen wir die Flexibilisierung von Dienstzeiten und die Erweiterung der möglichen Zielgruppen, die in Modellvorhaben für generationsübergreifende Dienste ihren Niederschlag finden sollen. Der Gesetzgeber sollte den Trägern und Einsatzstellen mehr Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Freiwilligendienste eröffnen. Als Dachverband grenzüberschreitender Friedens- und Versöhnungsdienste würde die AGDF eine zeitliche Ausweitung auf 24 Monate begrüßen. Allerdings sollten die Grenzen zu ehrenamtlichem Engagement oder zur beruflichen Ausbildung nicht verwischt werden. Ein halbtägiger dreimonatiger Dienst, wie die Kommission ihn vorschlägt, ist unterstützenswertes freiwilliges Engagement, aber kein Freiwilligen-dienst.

 

AGDF und ASF vermissen konkrete Finanzierungsvorschläge und begrüßen daher, dass die Familienministerin Renate Schmidt, bei der Übergabe des Berichts mitgeteilt hat, dass Sie eine Überführung von Teilen der Zivildienstmittel zur Stärkung der Freiwilligendienste befürwortet. Insbesondere der Ausbau der beliebten und in einer globalisierten Welt zunehmend bedeutsam werdenden Aus-landsdienste ist ohne staatliche Förderung nicht möglich.

Die Spezifika insbesondere der grenzüberschreitenden Freiwilligendienste müssen sich auch in den Regelungen für die soziale Sicherung niederschlagen, die sich – wie von der EU empfohlen – nicht (mehr) an denen für Arbeitnehmer ori-entieren dürfen. Hier lässt die Kommission ein eindeutiges Wort vermissen. Notwendig ist eine Vereinfachung der versicherungsrechtlichen Absicherung der Freiwilligen, orientiert an dem Europäischen Freiwilligendienst.

 

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF): www.friedensdienst.de

Aktion Sühnzeichen Friedensdienste (ASF): www.asf-ev.de