Der Sprecherrat – Sprachrohr des Netzwerkes 
Der Sprecherrat wird aus den Mitgliedern des Koordinierungsausschusses für jeweils zwei Jahre gewählt und vertritt das Bundesnetzwerk nach außen. Er trägt darüber hinaus die Verantwortung für den Haushalt und hat die Fachaufsicht über die Bundesgeschäftsstelle des BBE.
Der Sprecherrat des Bundesnetzwerkes hat fünf Mitglieder. Neben der/ dem Vorsitzenden werden vier Mitglieder durch den Koordinierungsausschuss aus seinem Kreis gewählt. Insgesamt kommen drei Vertreter(innen) aus dem Bereich Bürgergesellschaft/ Dritter Sektor sowie jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aus den Bereichen Bund/ Länder/ Kommunen. 


Prof. Dr. Thomas Olk
Vorsitzender
Stiftung Bürger für Bürger
kontakt( at )b-b-e.de



Seine Aufgaben im Einzelnen 
 | Vertretung des Netzwerkes nach außen.
|  | Jährlicher Geschäftsbericht und Haushaltspläne.
|  | Regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Koordinierungsausschuss über seine Arbeit.
|  | Verantwortung für den Haushalt und die Rechnungslegung des Netzwerks gegenüber der Mitgliederversammlung.
|  | Führung der laufenden Geschäfte des Netzwerkes. Fachaufsicht über die Bundesgeschäftsstelle (Weisungsbefugnis).
|  | Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen sollen im Einvernehmen mit dem Sprecherrat erfolgen. Bei eigener Rechtsträgerschaft obliegt dem Sprecherrat der Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen.
|  | Einberufung der Mitglieder im Falle der Einrichtung eines Kuratoriums (gemeinsam mit dem Koordinierungsausschuss) |

Weiteres finden Sie in den Statuten.

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