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Mitglied im Bundesnetzwerk kann grundsätzlich werden, wer:


sich im gesellschaftlichen Miteinander an den Prinzipien Gewaltfreiheit und Toleranz orientiert
demokratische Zielsetzungen im Sinne des Grundgesetzes verfolgt
die allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkennt und
dem Gemeinwohl und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verpflichtet ist.

Bitte beachten Sie die Kriterien für die Aufnahme als stimmberechtigtes bzw. als kooperierendes Mitglied (s.u.).



Das Antragsformular als pdf zum Download:



antragsformular_bbe.pdf
Antragsformular auf Mitgliedschaft im BBE/ Mitgliedsantrag

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Das Aufnahme-Verfahren


Die Mitgliedschaftsanträge können bei der Bundesgeschäftstelle eingereicht werden. Sie steht Ihnen gerne für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

 

Die formale Aufnahme der neuen Mitglieder erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Bundesnetzwerks.

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich derzeit auf 100,- EUR.


Zu den Arten der Mitgliedschaft


Das Netzwerk hat stimmberechtigte und kooperierende Mitglieder. Letztere haben in der Mitgliederversammlung eine beratende Stimme. Sie haben – außer dem Stimmrecht – alle Rechte und Möglichkeiten der Mitwirkung im Netzwerk.

 

Die Mitglieder des Bundesnetzwerks kommen aus den drei gesellschaftlichen Sektoren Bürgergesellschaft und Dritter Sektor, Staat und Kommunen sowie Wirtschaft und Arbeitsleben.



Aufnahmekriterien für stimmberechtigte Mitglieder:

Bundesweite Relevanz
Kontinuität, d.h. mindestens zweijähriges Bestehen und Wirken
Organisationssitz in Deutschland
Erbringung des Mittelverwendungsnachweises in Deutschland


Kooperierende Mitglieder können werden:

Organisationen, Verbände, Zusammenschlüsse, Netzwerke und Initiativen aus Bürgergesellschaft/Drittem Sektor, die keine bundesweite Relevanz haben
einzelne, an den Netzwerkzielen orientierte Kommunen
nicht bundesweit tätige Unternehmen, die in besonderer Weise bürgerschaftliches Engagement fördern
nicht bundesweit relevante Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
Einzelpersonen nur, wenn sie in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion über die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eine herausragende Rolle einnehmen. Sie können bei Erfüllung dieser Kriterien als kooperierende Einzelmitglieder aufgenommen,
Förderinnen/Förderer.


Rechte und Pflichten der Mitglieder

Diese entnehmen Sie bitte den Statuten des Bundesnetzwerks.