Der (dritte) Koordinierungsausschuss
Der Koordinierungsausschuss ist insbesondere für die Erarbeitung politischer Strategien und Konzepte der Netzwerkarbeit und für die Bündelung und Zusammenführung der Ergebnisse der einzelnen Arbeits- und Ad-hoc-Gruppen verantwortlich.
Außerdem bereitet er die Mitgliederversammlungen sowie weiterführende Veranstaltungen und Aktionen des Bundesnetzwerkes vor und kann bei Bedarf Ad-hoc-Gruppen für spezifische, zeitlich befristete Aufgaben des Bundesnetzwerkes einsetzen.
Dem Koordinierungsausschuss gehören gewählte, berufene und benannte Mitglieder an. Maximal 16 Mitglieder des Koordinierungsausschusses sind benannte Mitglieder gemäß der explizit im §12 der Netzwerkstatuten aufgeführten Organisationen.
Berufene Mitglieder werden von den Arbeitsgruppen entsandt (Arbeitsgruppensprecher oder deren Stellvertreter) und stellen maximal 10 Mitglieder des Koordinierungsausschusses.
Gewählte Mitglieder werden aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder von der Mitgliederversammlung frei gewählt und stellen mindestens 10 Mitglieder des Koordinierungsausschusses. In den Koordinierungsausschuss werden außerdem auf Vorschlag der Mitgliederversammlung oder des Koordinierungsausschusses bis zu 4 Mitglieder aus dem Kreis der kooperierenden Mitglieder gewählt.
Die aktuelle Zusammensetzung des Koordinierungsausschusses
Benannte Mitglieder
Berufene Mitglieder
Gewählte Mitglieder

als PDF zum Download
|
|

|