Die bisherige Arbeit
Auf der Gründungsveranstaltung wurden drei Arbeitsgruppen eingesetzt. Sie haben sich zunächst darauf konzentriert, die Netzwerkstatuten als tragfähige Basis für die weitere Arbeit zu entwickeln. Diese wurden auf der 2. Mitgliederversammlung am 27. November 2002 einstimmig verabschiedet und traten ab der 3. Mitgliederversammlung Ende März 2003 in Kraft. Damit wurden Aufgabenprofil und Kriterien der Mitgliedschaft des BBE beschlossen.
Die Statuten stellen sicher, dass sowohl die Akteure aus Wirtschaft/Arbeitsleben als auch Staat und Kommunen in den Steuerungsgremien des Netzwerks beteiligt werden. Wichtige und große Verbände der Bürgergesellschaft sind in den Steuerungsgremien des Netzwerks kontinuierlich beteiligt. Zugleich wird garantiert, dass auch die kleinen Organisationen und Netzwerke und selbst Einzelpersonen ohne Organisationshintergrund in die Steuerungsgremien des Netzwerks kommen können.
Die bereits auf der 3. Mitgliederversammlung sprunghaft angewachsene Mitgliederzahl des BBE (von 31 Gründungsmitgliedern auf über 100 Mitglieder binnen weniger Monate) verdeutlich, dass das Netzwerk in der Bürgergesellschaft angenommen wird und ein großer gemeinsamer Bedarf an Koordinierung der Engagementförderung und einer abgestimmten praktischen gemeinsamen Förderung der Bürgergesellschaft besteht.
Nachdem die Grundlagen für die gemeinsame Arbeit im Netzwerk gelegt waren, konnte die inhaltliche Arbeit des Netzwerk beginnen: im Netzwerk wurden die zentralen Themen, Anliegen und Fragen gesammelt, gebündelt und als Arbeitsprogramme für die künftigen Arbeitsgruppen aufgestellt. Hieran konnten sich nicht nur die Mitglieder des Bundesnetzwerks beteiligen, sondern auch Organisationen, die an der Mitarbeit bzw. einer Mitgliedschaft interessiert sind. Die Vorschläge wurden auf der 3. Mitgliederversammlung am 27./28. März 2003 vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurden acht Arbeitsgruppen mit einem umfangreichen Themenspektrum eingesetzt.
Die Arbeitsgruppen sind das Zentrum des BBE. Hier erfolgt die inhaltliche und praktische Arbeit. Ein für die Netzwerkarbeit spezifischer offener Zugang zur Mitwirkung stellt sicher, dass das Netzwerk ein offenes und demokratisches Forum für eine bunte Palette vielfältigster bürgerschaftlicher Vereinigungen und Organisationen wird.
Die 8 eingerichteten Arbeitsgruppen befassen sich mit den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements, mit der Fortentwicklung lokaler Bürgergesellschaft, mit der Zukunft der Freiwilligendienste, mit der Rolle des bürgerschaftlichen Engagements bei der Fortentwicklung des Sozialstaats, mit der Fortentwicklung von »Corporate Citizenship« der Unternehmen, mit dem Engagement von MigrantInnen, mit Fragen der Bildung/Qualifizierung durch und für das bürgerschaftliche Engagement und mit Fragen der europäischen Vernetzung der Bürgergesellschaften. 
Die Gremien
Bis zum Inkrafttreten der Statuten hatte das Netzwerk eine Steuerungsgruppe unter Vorsitz von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Leiter des Deutschen Jugendinstituts, eingesetzt. Sie wurde von einem Koordinierungsbüro mit Sitz beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. unterstützt.
Prof. Dr. Thomas Rauschenbach – Vorsitzender der Steuerungsgruppe
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt auch weiterhin das Bundesnetzwerk durch die finanzielle Förderung des Koordinierungsbüros.
Auf der 3. Mitgliederversammlung des BBE am 27./28. März 2003 hat sich der Koordinierungsausschuss konstituiert. Ihm gehören benannte Vertreter von Organisationen, die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitsgruppen sowie frei gewählte Mitglieder an. Der Koordinierungsausschuss ist das zentrale Entscheidungsgremium des Netzwerks. Hier laufen die verschiedenen Arbeitsschwerpunkte des Netzwerks zusammen und werden aufeinander abgestimmt.
Auf der ersten Sitzung des Koordinierungsauschusses am 13. Juni 2003 wurde der Sprecherrat des BBE gewählt. Das 5-köpfige Gremium, dem VertreterInnen aller drei im Netzwerk zusammen arbeitenden gesellschaftlichen Bereiche angehören – vertritt das BBE in der politischen Öffentlichkeit. 
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